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Einladung zum Kurzwebinar Arbeitsrecht

Einladung zum Kurzwebinar Arbeitsrecht

Erweist sich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Kündigung im Nachhinein als unwirksam, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in aller Regel Lohn – mitunter für mehrere Monate oder schlimmstenfalls Jahre – nachzahlen, ohne dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber eine Arbeitsleistung erbracht hatte. Rechtlich ist vom Annahmeverzug des Arbeitgebers und dem Annahmeverzugslohnanspruch des Arbeitnehmers die Rede. Dieses „Nachzahlungsrisiko“ oder Annahmeverzugslohnrisiko stellt das wesentliche wirtschaftliche Risiko in einem Kündigungsschutzprozess dar. Dementsprechend orientieren sich die Abfindungsforderungen der Arbeitnehmerseite oder Vergleichsvorschläge des Gerichts vor allem am Nachzahlungsrisiko.
 
Weniger bekannt ist, dass das Annahmeverzugslohnrisiko zwar nicht vollkommen ausgeschlossen, aber jedenfalls in erheblicher Weise gesteuert werden kann. Dementsprechend kann auch bei einer ungünstigen Ausgangssituation in kündigungsrechtlicher Hinsicht die eigene Verhandlungsposition verbessert werden.
 
Mit den Steuerungsmöglichkeiten hat sich kürzlich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und die Rahmenbedingungen noch einmal klarer festgelegt. Damit liefern die Entscheidungsgründe wertvolle Hinweise für die richtige Strategie zur Beeinflussung des Annahmeverzugslohnrisikos, die wir Ihnen gerne im nächsten Kurzwebinar Arbeitsrecht
 

am Freitag, 07.06.2024   
von 11:00 bis 11:30
 

näher bringen möchten. Selbstverständliche wird es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
 
Bei Interesse melden Sie sich gerne hier an.

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Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei, der Zugang über PC, Tablet oder Smartphone mit oder ohne Kamera möglich.
 
Wir freuen uns auf Sie!
 

Dr. Kai-Oliver Burmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt

Dr. Kai-Oliver Burmann

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Kurzwebinar-Arbeitsrecht

Einladung zum Kurzwebinar Arbeitsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 

nach langem Ringen kommt es nun kurzfristig zur Cannabis-Teillegalisierung. Diese wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf, die wir gerne mit Ihnen im nächsten Kurzwebinar Arbeitsrecht

 
am 12.04.2024
 
von 11:00 bis 11:30 Uhr

 
beleuchten wollen. Dabei werden wir insbesondere auch darauf eingehen, welche betrieblichen Regelungen nun kurzfristig geschaffen werden sollten.
 
Bei Interesse melden Sie sich gerne hier an.

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Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei, der Zugang über PC, Tablet oder Smartphone mit oder ohne Kamera möglich.
 
Wir freuen uns auf Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Dr. Kai-Oliver Burmann

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Einladung zum Kurzwebinar Arbeitsrecht

Sei es Telegram, WhatsApp oder Signal – Chatgruppen sind beliebt, vor allem auch unter Arbeitskollegen. Neben Katzenbildern und Urlaubsfotos kommt es leider oft auch zu beleidigenden bis menschenverachtenden Äußerungen über andere Arbeitskollegen oder Vorgesetzte. Das gefährdet nicht nur den Betriebsfrieden, sondern kann bei Bekanntwerden auch zu massiven Reputationsverlusten für den Arbeitgeber führen.
 
Kürzlich hat sich das Bundesarbeitsgericht erstmals grundlegend mit der Frage beschäftigt, ob derartige Äußerungen in Chatgruppen eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigen können. Die Entscheidung und die daraus für die Personalpraxis abzuleitenden Grundsätze möchten wir Ihnen im nächsten Kurzwebinar am

Freitag, dem 01.03.2024, von 11:00 bis 11:30 Uhr

vorstellen. Zudem werden wir auf in diesem Zusammenhang geltende Do´s and Dont´s eingehen. Selbstverständlich wird es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Bei Interesse melden Sie sich gerne hier an.

Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei, der Zugang über PC, Tablet oder Smartphone mit oder ohne Kamera möglich.

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Wir freuen uns auf Sie!

Rechtsanwalt

Dr. Kai-Oliver Burmann

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Die Kunst der Unternehmensnachfolge – Tradition bewahren, Zukunft gestalten

Am 20.03.2024 findet bei Grüter in Duisburg ab 17:00 Uhr erstmals eine Veranstaltung zur Unternehmensnachfolge statt. Hierbei bieten wir Unternehmern sowie Geschäftsführern und Gesellschaftern von Familienunternehmen ein exklusives Forum für die Wissensvermittlung und den Austausch rund um die komplexe und sensible Thematik der Unternehmensnachfolge. Der Fokus des Events wird auf den strategischen, steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Aspekten rund um die Nachfolge liegen. Tauchen Sie mit uns in praxisnahe Themen ein und profitieren Sie vom Wissen sowie wertvollen Einblicken und Tipps hochkarätiger Expertinnen und Experten. 

Das Programm:

  • Begrüßung und Einführung (Dr. Sandra Fischer und Dr. Eva Maria Klatt)
  • Strategische Vorbereitung und erfolgreiche Umsetzung einer Unternehmensnachfolge (Maren Lorth)
  • Steuerliche Fragestellungen bei der Unternehmensnachfolge (Michael B. Schröder und Frank Florax)
  • Rechtliche Aspekte und Fallstricke im Gesellschafts- und Erbrecht (Dr. Eva Maria Klatt und Dr. Sandra Fischer)
  • Finanzielle Planung für einen erfolgreichen Generationswechsel (Joachim Reinhardt)
  • Erfahrungsaustausch und Networking bei einem Imbiss
  • Die Veranstaltung wird gegen 20:00 Uhr enden

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren, Fragen zu stellen, von den Erfahrungen unserer Referierenden zu profitieren sowie in Kontakt zu Gleichgesinnten und Beratenden zu treten.

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist, freuen wir uns auf Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 28.02.2024 oder per E-Mail an mmalon@grueter.de.

Referierende:

  • Dr. Sandra Fischer berät als Rechtsanwältin bei Grüter im Gesellschaftsrecht mit einem Schwerpunkt für M&A-Transaktionen und hat sich hierbei auf die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen spezialisiert
  • Dr. Eva Maria Klatt ist bei GRÜTER als Rechtsanwältin und Notarin tätig. Im Rahmen ihrer Tätigkeit berät sie im Erbrecht und hat dabei Unternehmerfamilien im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche sowie erbrechtliche Fragen und deren Schnittstellen im Fokus.
  • Maren Lorth hat vor 10 Jahren die Unternehmensberatung Mi[de] – Mittelstand denken gegründet und berät mittelständische Unternehmen bei Strategie- und Finanzierungsthemen sowie Familienunternehmen bei deren Nachfolgeplanung.
  • Michael B. Schröder ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater am Standort Niederrhein von Grant Thornton. Seine Tätigkeitsschwerpunkte erstrecken sich neben der Erstellung und Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen auf die ganzheitliche Beratung und Betreuung von Unternehmen des gehobenen Mittelstands.
  • Frank Florax ist Steuerberater am Standort Niederrhein von Grant Thornton. Er hat sich auf die ganzheitliche steuerliche Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie Privatpersonen spezialisiert. Darüber hinaus begleitet er steuerlich Unternehmen und institutionelle Anleger im Zuge von Immobilientransaktionen.
  • Joachim Reinhardt – Leiter Kundenbetreuung Freie Berufe bei der NATIONAL-BANK AG an den Standorten Düsseldorf und Duisburg – berät seit vielen Jahren ganzheitlich Firmenkunden und Freiberufler.

Die Veranstaltung wird am 12.06.2024 um 17:00 Uhr in der NATIONAL-BANK in Düsseldorf mit einer Vertiefung einzelner Aspekte der Unternehmensnachfolge fortgesetzt.

Wir richten die Veranstaltung gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern aus.

Rechtsanwältin

Dr. Sandra Fischer

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Rechtsanwältin und Notarin

Dr. Eva Maria Klatt

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Kurzwebinar Arbeitsrecht am 02.02.2024 „Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt“

Im neuen Jahr setzen wir das Format Kurzwebinar Arbeitsrecht mit dem Thema „Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt“ fort.

War früher noch Frühverrentung die ausgerufene Lösung, hält nunmehr vor allem der Fachkräftemangel dazu an, Arbeitnehmer auch über den Renteneintritt hinaus weiterzubeschäftigen. 

Wie immer gilt es, die arbeitsrechtlichen Leitplanken zu kennen. Daher möchten wir Ihnen gerne einen kurzen und prägnanten Überblick zu den wesentlichen Do´s and Don´ts bei der Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt geben und laden Sie zu unserem nächsten Kurzwebinar am

Freitag, den 02.02.2024, um 11:00 Uhr

ein. Selbstverständlich wird es auch die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen.

Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei, der Zugang über PC, Tablet oder Smartphone mit oder ohne Kamera möglich.

Bei Interesse melden Sie sich gerne über den Anmeldebutton an.

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Rechtsanwalt

Dr. Kai-Oliver Burmann

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Workshop zum neuen MoPeG am 28.02.2024

Im Rahmen unserer Vortragsreihe zu Rechtsthemen, die für Unternehmer von Bedeutung sind, lautet unser erster Workshop in 2024:
 

 Das ab 01.01.2024 geltende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
am Mittwoch, 28. Februar 2024, ab 15 Uhr bis ca. 17:30 Uhr
Johann-Krane-Weg 10, 48149 Münster

In dem Workshop zum MoPeG wollen wir Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen zum Personengesellschaftsrecht sowie Hinweise zur künftigen Vertragsgestaltung und zu den in der Praxis zu beachtenden wesentlichen Neuerungen geben. Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen Regeln für die Personengesellschaften. Das Gesetz hat unmittelbar (ohne Übergangsregelung) auch für alle bereits existierenden Gesellschaften Geltung. Was sind die wichtigsten Neuerungen und worauf müssen Sie als Unternehmer besonders achten?

Der Workshop wird durchgeführt durch Herrn RA Dr. Tilman Coenen und Herrn RA und Notar Dr. Nils Rümpker.

Rechtsanwalt
Dr. Tilman Coenen

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Rechtsanwalt und Notar

Dr. Nils Rümpker LL.M.

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