Dr. Martin Lange
Martin Lange berät in allen Fragen des Bank- und Bankaufsichtsrechts sowie Gesellschafts- und Insolvenzrechts. Ferner ist er im Bereich Compliance tätig. Zu den Mandanten zählen Großbanken, Landesbanken, Förderkreditinstitute, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Leasingunternehmen und Versicherungen sowie freie Vertriebe und mittelständische Unternehmen. Neben der rechtlichen Beratung übernimmt er bundesweit die Prozessvertretung von Finanzdienstleistern. Seit 2001 ist Martin Lange Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 2008 ist er ferner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und publiziert regelmäßig.
Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Hamm für Bank- und Kapitalmarktrecht und Institutsleiter des Deutschen Anwaltsinstituts für Bankrecht. Ferner ist er Dozent im Postgraduierten-Studiengang „Real Estate Law“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Das aktuelle JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/24 nennt Martin Lange als häufig empfohlenen Anwalt im Bereich Bankrecht („fachl. versiert“). Auch im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien der vergangenen beiden Jahre heben Mandanten seine besondere Kompetenz hervor („sehr fundiert u. gründlich“, „hoch kompetent (wandelndes Lexikon), absolute Mandantenorientierung“, JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023; „bestens vernetzt, große forensische Erfahrung, klare Risikobewertung“; JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022. Laut Kanzleimonitor.de ist Martin Lange ein „führender Anwalt im Bankrecht“.
Vor seiner Tätigkeit bei Grüter war Martin Lange mehr als zwei Jahrzehnte Partner der Sozietät Streitbörger.
Er spricht Englisch.
- Bankaufsichtsrecht
- Bankrecht
- Compliance im Bankrecht
- Finance
- Gesellschaftsrecht
- Industrie & Handel
- Insolvenzrecht
- Konfliktlösung
- Maklerrecht
- Prozessführung im Aktivgeschäft
- Prozessführung im Passivgeschäft
- Real Estate
- Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren; Insolvenzanfechtung
- Vertragsgestaltung & Vertragsprüfung
- Vorstandsanstellungsverträge & Geschäftsleiterhaftung
- Zahlungsverkehr & Entgelte
- Hamm
Heßlerstraße 40 59065 Hamm
Die Klauselwerke der Kreditwirtschaft, eine Untersuchung ausgewählter Probleme, Diss. Münster 1995
Joint Ventures als Instrument zur Überwindung der technologischen Lücke in Ost- und Süd-Ost-Europa, Bochum 1991 (zusammen mit K. Matusiak)
Les conditions de vente aux enchères, ICC-Publication Nr. 484, Paris 1991, 375
Neue Bedingungen für den Sparverkehr: Sparbuch – quo vadis?, BB 1993, 1667
Kündigungen durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht. Bedeutung der Rückwirkung der Genehmigung gemäß § 184 BGB, Festgabe für Prof. Sandrock, Heidelberg 1995, 243
Absolute oder relative Börsentermingeschäftsfähigkeit?, WM 1997, 904 zusammen mit Prof. Dr. Batereau
Mitautor im „Handbuch der Handelsgeschäfte“ (Hrs. Prof. Pfeiffer), Köln 1999
Das neue Verjährungsrecht in der Bankpraxis - Sparkassenheft 285, 1. Aufl., Stuttgart 2004, 2. Aufl. Stuttgart 2005;
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 - Rechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft, BKR 2005, 418
Müssen Kreditinstitute von der Globalzession Abschied nehmen?, BKR 2006, 230
Restschuldversicherung und verbundenes Geschäft, BKR 2007, 493
Mitautor in Sladeck/Heffner/Graf Brockdorff (Hrsg.), Insolvenzrecht – Aktuelle Schwerpunkte aus Gläubigersicht, Stuttgart 2008, S. 527-556
Zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Bankrecht 2022, BADK-Information 1/2023, 22-42