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Autor: Ben

Einladung zur Veranstaltung am 12.06.2024: Die Kunst der Unternehmensnachfolge – Tradition bewahren, Zukunft gestalten – Teil 2

Wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung zum Thema „Die Kunst der Unternehmensnachfolge – Tradition bewahren, Zukunft gestalten“ ein. Erfahrene Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen präsentieren anhand einer spannenden Fallstudie die vielfältigen und relevanten Fragestellungen, die im Rahmen der Unternehmensnachfolge auf Sie zukommen. 

Programmhighlights

  • Fallstudie zur Unternehmensnachfolge: Praxisnahe und fachübergreifende Einblicke und Lösungsansätze 
  • Interaktive Q&A-Session: Stellen Sie Ihre Fragen direkt an die Fachleute
  • Networking: Gelegenheit zum Austausch mit den Expertinnen und Experten sowie anderen Teilnehmenden 

Nutzen Sie diese großartige Gelegenheit, um sich umfassend über die Herausforderungen und Chancen der Unternehmensnachfolge zu informieren und wertvolle Kontakte zu knüpfen. 

Anmeldung

Bitten melden Sie sich bis zum 31.05.2024 über folgende Anmeldeformular an: Zur Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenlos. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen regen Austausch! 

Datum: 12.06.2024

Uhrzeit: 17:00 Uhr 

Veranstaltungsort: National-Bank Düsseldorf, Steinstraße 13, 40212 Düsseldorf

Kontakt

Dr. Sandra Fischer

Grüter Rechtsanwälte PartGmbB

sfischer@grueter.de 

0203 30509-157

Rechtsanwältin

Dr. Sandra Fischer

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Rechtsanwältin und Notarin

Dr. Eva Maria Klatt

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Einladung zum Kurzwebinar Arbeitsrecht

Einladung zum Kurzwebinar Arbeitsrecht

Erweist sich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Kündigung im Nachhinein als unwirksam, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in aller Regel Lohn – mitunter für mehrere Monate oder schlimmstenfalls Jahre – nachzahlen, ohne dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber eine Arbeitsleistung erbracht hatte. Rechtlich ist vom Annahmeverzug des Arbeitgebers und dem Annahmeverzugslohnanspruch des Arbeitnehmers die Rede. Dieses „Nachzahlungsrisiko“ oder Annahmeverzugslohnrisiko stellt das wesentliche wirtschaftliche Risiko in einem Kündigungsschutzprozess dar. Dementsprechend orientieren sich die Abfindungsforderungen der Arbeitnehmerseite oder Vergleichsvorschläge des Gerichts vor allem am Nachzahlungsrisiko.
 
Weniger bekannt ist, dass das Annahmeverzugslohnrisiko zwar nicht vollkommen ausgeschlossen, aber jedenfalls in erheblicher Weise gesteuert werden kann. Dementsprechend kann auch bei einer ungünstigen Ausgangssituation in kündigungsrechtlicher Hinsicht die eigene Verhandlungsposition verbessert werden.
 
Mit den Steuerungsmöglichkeiten hat sich kürzlich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und die Rahmenbedingungen noch einmal klarer festgelegt. Damit liefern die Entscheidungsgründe wertvolle Hinweise für die richtige Strategie zur Beeinflussung des Annahmeverzugslohnrisikos, die wir Ihnen gerne im nächsten Kurzwebinar Arbeitsrecht
 

am Freitag, 07.06.2024   
von 11:00 bis 11:30
 

näher bringen möchten. Selbstverständliche wird es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
 
Bei Interesse melden Sie sich gerne hier an.

 ZUR ANMELDUNG  

Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei, der Zugang über PC, Tablet oder Smartphone mit oder ohne Kamera möglich.
 
Wir freuen uns auf Sie!
 

Dr. Kai-Oliver Burmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt

Dr. Kai-Oliver Burmann

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Ladies‘ Lunch in Duisburg

Ein besonderer Moment bei Grüter: Unser erster gemeinsamer Ladies‘ Lunch der Standorte Duisburg, Hamm und Münster. 

Heute kamen zum ersten Mal alle Anwältinnen unserer drei Standorte in Duisburg zusammen, um sich bei einem gemütlichen Essen besser kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. Es war eine tolle Gelegenheit, über die tägliche Arbeit, aber auch Herausforderungen und Erfolge zu sprechen sowie sich auf persönlicher Ebene kennenzulernen. Wir freuen uns schon auf viele weitere inspirierende Treffen!

#netzwerken #teamgrüter #empowerment

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Kurzwebinar-Arbeitsrecht

Einladung zum Kurzwebinar Arbeitsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 

nach langem Ringen kommt es nun kurzfristig zur Cannabis-Teillegalisierung. Diese wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf, die wir gerne mit Ihnen im nächsten Kurzwebinar Arbeitsrecht

 
am 12.04.2024
 
von 11:00 bis 11:30 Uhr

 
beleuchten wollen. Dabei werden wir insbesondere auch darauf eingehen, welche betrieblichen Regelungen nun kurzfristig geschaffen werden sollten.
 
Bei Interesse melden Sie sich gerne hier an.

 ZUR ANMELDUNG  

Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei, der Zugang über PC, Tablet oder Smartphone mit oder ohne Kamera möglich.
 
Wir freuen uns auf Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Dr. Kai-Oliver Burmann

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Die Kunst der Unternehmensnachfolge

Am 20.03.2024 fand unsere Veranstaltung „Die Kunst der Unternehmensnachfolge – Tradition bewahren – Zukunft gestalten“ in unseren Räumlichkeiten in Duisburg statt. Wir hatten einen inspirierenden und kommunikativen Abend mit interessierten Gästen aus unterschiedlichsten Branchen und Fachrichtungen. So waren sowohl Unternehmerinnen und Unternehmer anwesend als auch Investorinnen und Investoren, aber auch führende Führungspersönlichkeiten in Familienunternehmen, die von Maßnahmen der Unternehmensnachfolge betroffen sein können und werden.

Die sechs Vortragenden führten zum Thema Unternehmensnachfolge in relevante Fragen aus unternehmerischer, steuerlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht ein. Die Impulsvorträge zeigten aus den verschiedenen Fachexpertisen immer wieder sich überschneidende Themen in der Unternehmensnachfolge auf. Einig waren sich alle Experten in zwei Punkten: Zum einen bedarf es von der Planung bis zur vollständigen Umsetzung einer Unternehmensnachfolge hinreichend Zeit und Planung und zum anderen sollten sich die Beteiligten hinreichende Fachexpertise aus unterschiedlichen Bereichen von Anfang an sichern. Die jeweilige Beratung ist nicht im fortlaufenden Prozess alle gleichermaßen erforderlich, aber von der Planung über die Strukturierung bis zur Umsetzung sollten alle Fachbereiche beteiligt sein.

Wir danken Frau Maren Lorth, Herrn Michael B. Schröder, Herrn Frank Florax und Herrn Joachim Reinhardt für ihre Mitwirkung und persönliches Engagement an dieser Veranstaltung und freuen uns, wenn Sie zu unserer Folgeveranstaltung am 12.06.2024 in der Nationalbank in Düsseldorf hinzustoßen wollen. Gerne wenden Sie sich hierzu an uns (grueter.de). Wir sind auch offen für weitere Themenvorschläge, zu denen Sie sich Denkanstöße bei dieser Veranstaltung erhoffen.

Rechtsanwältin

Dr. Sandra Fischer

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Rechtsanwältin und Notarin

Dr. Eva Maria Klatt

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Einladung zum Kurzwebinar Arbeitsrecht

Sei es Telegram, WhatsApp oder Signal – Chatgruppen sind beliebt, vor allem auch unter Arbeitskollegen. Neben Katzenbildern und Urlaubsfotos kommt es leider oft auch zu beleidigenden bis menschenverachtenden Äußerungen über andere Arbeitskollegen oder Vorgesetzte. Das gefährdet nicht nur den Betriebsfrieden, sondern kann bei Bekanntwerden auch zu massiven Reputationsverlusten für den Arbeitgeber führen.
 
Kürzlich hat sich das Bundesarbeitsgericht erstmals grundlegend mit der Frage beschäftigt, ob derartige Äußerungen in Chatgruppen eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtfertigen können. Die Entscheidung und die daraus für die Personalpraxis abzuleitenden Grundsätze möchten wir Ihnen im nächsten Kurzwebinar am

Freitag, dem 01.03.2024, von 11:00 bis 11:30 Uhr

vorstellen. Zudem werden wir auf in diesem Zusammenhang geltende Do´s and Dont´s eingehen. Selbstverständlich wird es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Bei Interesse melden Sie sich gerne hier an.

Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei, der Zugang über PC, Tablet oder Smartphone mit oder ohne Kamera möglich.

 ZUR ANMELDUNG  

Wir freuen uns auf Sie!

Rechtsanwalt

Dr. Kai-Oliver Burmann

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VIS Pre Moot bei Grüter

Am 15.02.2024 haben wir in unseren Kanzleiräumen einen VIS Pre Moot veranstaltet und hierzu die VIS Moot-Teams der Uni Bochum und Uni Münster zum Schlagabtausch eingeladen. Als Schiedsrichter fungierten Dr. ThanThuy Du Quoc, Dr. Stephan Kessen und Thomas Talian. Die beiden sehr gut vorbereiteten Teams hatten durchdachte Pleadings im Gepäck und verteidigten ihre jeweiligen Parteirolle überzeugend. Im Anschluss haben wir uns bei einem gemeinsamen Mittagessen sowohl rechtlich als auch privat ausgetauscht.

Wir wünschen beiden Teams viel Erfolg bei den weiteren Vorbereitungen und beim VIS Moot Court in Wien Ende März 2024!

Rechtsanwältin
Dr. Thanh-Thuy Du-Quoc

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Rechtsanwalt
Dr. Stephan Kessen LL.M.

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Rechtsanwalt
Thomas Talian LL.M.

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Jennifer Flören – „Fachanwältin für Arbeitsrecht“

Wir gratulieren unserer Kollegin, Jennifer Flören, zu ihrem erworbenen Fachanwaltstitel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“. Dieser Titel ist nicht nur eine persönliche Auszeichnung, sondern auch ein Beweis für das außerordentliche Engagement und die Fachkompetenz, die Jennifer Flören in ihrem spezifischen Rechtsgebiet an den Tag gelegt hat.

Rechtsanwältin

Jennifer Flören

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